Bei einem Umbau oder (Teil-)Abriss einer Immobilie aus der Zeit vor 1994 ist die Erstellung eines Asbestinventarberichts zwingend erforderlich. Diese Bestandsaufnahme, die Sanierung und der (Teil-)Abriss des Gebäudes müssen von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
Wir kümmern uns um den gesamten Prozess von der Bestandsaufnahme bis zum Abriss. Während des Prozesses haben Sie nur einen Ansprechpartner für Ihr Projekt.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über den Asbestinventarbericht wissen müssen.
Möchten Sie lieber direkt mit einem Berater sprechen? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Unsere Erfahrung umfasst die Sanierung und den (teilweisen) Abriss von Altbauten:
Bei der Asbestinventur werden alle vorhandenen asbesthaltigen Materialien und Produkte ermittelt. Bevor diese Bestandsaufnahme durchgeführt werden kann, wird eine Schreibtischuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Voruntersuchung werden Gebäudezeichnungen und, falls vorhanden, ältere Asbestinventarberichte untersucht. Auch der Hausverwalter und die Nutzer können befragt werden.
Ein Asbestsachverständiger (DIA) sucht dann nach dem Asbest und entnimmt eine Probe. Diese Probe wird dann von einem unabhängigen Labor analysiert. Die Ergebnisse der Analyse werden schließlich in den Asbestinventarbericht aufgenommen.
Nicht alle Inventuren sind gleich. In unserem Blog erklären wir die verschiedenen Arten von Inventuren: Asbestinventarisierung: Wie funktioniert dieses Verfahren?

Der Bericht muss den Regeln und Leitlinien der SMA-rt-Datenbank entsprechen.
Der Bericht enthält:
Für Gebäude, die vor 1994 gebaut wurden, ist ein Asbestinventar (Bericht) gemäß dem Zertifizierungssystem für die Prozesszertifikate Asbestinventarisierung und Asbestsanierung (SC-540) bei Abriss, Renovierung oder Umbau vorgeschrieben. Auf der Grundlage dieses Berichts kann eine Abbruchanzeige bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese Verpflichtung ist in der Asbestsanierungsverordnung von 2005 und der Bauverordnung von 2012 festgeschrieben.
In anderen Fällen ist eine Bestandsaufnahme nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, wenn der Verdacht besteht, dass in einem Gebäude oder einer Wohnung Asbest vorhanden ist. Fachleute können untersuchen, ob Asbest tatsächlich vorhanden ist, wo er sich befindet und um welche Art es sich handelt. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Geschäftsräume oder andere Immobilien keine asbesthaltigen Materialien enthalten, ist es immer ratsam, ein Asbestinventar erstellen zu lassen.

Nein, wir dürfen das Asbestinventar nicht selbst erstellen und dann den Asbest entfernen und die Abbrucharbeiten durchführen. Wir können jedoch ein zertifiziertes Unternehmen beauftragen, eine Asbestinventur durchzuführen und einen Bericht zu erstellen. Auf der Grundlage dieses Berichts können wir dann die Asbestsanierung, den Abriss, die Renovierung und die Vorbereitung der Baustelle durchführen.
Neben der Erstellung eines Asbestsanierungsplans und der Meldung an die Gemeinde erstellen wir auch einen umfassenden Sicherheitsplan für den Abbruch.
Wir verwalten das gesamte Projekt, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Nach den geltenden niederländischen Rechtsvorschriften ist die Erstellung eines Asbestinventarberichts durch ein zertifiziertes Unternehmen vorgeschrieben, bevor Renovierungs- oder Abrissarbeiten an einem Gebäude aus der Zeit vor 1994 durchgeführt werden.
Sollte ich Asbest von einem zertifizierten Asbestsanierungsunternehmen entfernen lassen?
Als Unternehmen müssen Sie die Asbestsanierung von einem zertifizierten Unternehmen durchführen lassen, das über ein Verfahrenszertifikat für Asbestsanierung verfügt. Wir sind zertifiziert und können Sie daher bei der Asbestsanierung in Ihrem Gebäude oder Objekt unterstützen.
Möchten Sie mehr über die Asbestsanierung und unsere Arbeitsweise erfahren? Dann besuchen Sie unsere Seite: Asbestsanierung.
Wir können Ihnen auch bei der Bodensanierung und bei Abbrucharbeiten helfen.
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