Asbestdächer ab 2024 verboten, Sie wissen es vielleicht schon: Asbestdächer werden ab dem 31. Dezember 2024 verboten sein, auch für große Unternehmen. Und warum? Asbest kann sehr schädlich für die Gesundheit sein. Aus diesem Grund ist es in den Niederlanden seit 1993 für Privatpersonen und Unternehmen verboten, Asbest (wieder) zu verwenden, zu lagern, zu verkaufen, einzuführen, zu verschenken, wieder anzubringen und zu verarbeiten. Seit 2005 gilt dies in der gesamten Europäischen Union.
Der Grund dafür, dass Asbest in neuen Produkten nicht zugelassen ist, liegt darin, dass Asbestfasern lebensbedrohlich sein können, wenn man sie einatmet. Die gesundheitlichen Schäden müssen sich nicht sofort bemerkbar machen, sondern können Jahre dauern. Schließlich können sie Lungenkrebs, Lungenadenokarzinom, Bauchfellkrebs (Mesotheliom) oder Staublunge (Asbestose) verursachen.
Asbestdächer werden mit der Zeit durch Wind und Wetter beschädigt. Zum Beispiel nach Hagelschäden. Früher oder später werden dann Asbestfasern freigesetzt. Das Einatmen dieser Fasern ist dann schwer zu verhindern.
Je älter das Dach ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass irgendwann Asbestfasern freigesetzt werden. Deshalb will die Regierung, dass alle Asbestdächer bis zum 31. Dezember 2024 entfernt werden. Die Beseitigung Ihres Asbestdachs unterliegt jedoch einigen Regeln:
Der Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, das Asbestdach zu entfernen (oder entfernen zu lassen).
Bevor Sie das Dach abreißen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde eine Abrissanzeige einreichen. Wenn Sie den Abbruch einem spezialisierten Abbruchunternehmen überlassen, bitten Sie dieses, eine Abbruchmeldung bei Ihrer Gemeinde einzureichen.
Nur weil der Eigentümer für die rechtzeitige Entfernung des Asbestdachs verantwortlich ist, heißt das nicht, dass er dies selbst tun muss. In einigen Fällen ist es nämlich nicht erlaubt, Asbest selbst zu entfernen. Hier sind einige Beispiele für Situationen, in denen ein Asbestsanierungsunternehmen eingeschaltet werden muss:
Um sicher zu gehen, ob etwas Asbest enthält oder nicht, kann ein spezialisiertes Abbruchunternehmen wie DCC einen Bestandsbericht erstellen. Die Asbestfasern können in einem anderen Material, wie z. B. Zement, enthalten sein. Wenn dieser Zement nicht leicht beschädigt werden kann und man sich von ihm fernhält, ist das Risiko minimal. Es besteht kein unmittelbarer Sanierungsbedarf. Wir sagen jedoch, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Deshalb empfehlen wir oft auch eine rechtzeitige Dekontaminierung dieser Asbestfasern.
Es ist auch ratsam, dass der Bauherr die potenziellen Gefahren für die Arbeitnehmer ermittelt und bewertet. Damit völlig klar ist, wie das Gebäude sicher genutzt werden kann.
Langfristige Abriss- oder Renovierungspläne für Ihr Gebäude oder Ihre Fabrik? Beauftragen Sie DCC mit der Asbestsanierung. Wir können auch neue Dächer aufsetzen lassen. In jedem Fall sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt sicher und effizient durchgeführt wird.
Wir können Ihnen auch bei der Bodensanierung und bei Abbrucharbeiten helfen.
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